Sicherstellung der politischen Neutralität bei der Beflaggung sämtlicher Liegenschaften
Antrag zur sofortigen Einstellung politisch motivierter Sonderbeflaggung an städtischen Liegenschaften, insbesondere Schulen und Kitas.
Die AfD-Fraktion beantragt:
Die Stadtverordnetenversammlung Cottbus beschließt, dass an sämtlichen städtischen Liegenschaften ausschließlich staatliche Flaggen (Bundesflagge, Brandenburger Landesflagge, Stadtflagge Cottbus) sowie offizielle Flaggen von Partnerstädten gehisst werden dürfen.
Das Hissen politischer Symbolfahnen, Aktivistenflaggen oder sonstiger weltanschaulich motivierter Fahnen an städtischen Gebäuden, Schulen und Kitas wird untersagt.
Begründung: Das Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung verbietet es staatlichen Einrichtungen, politische Botschaften zu setzen. An Bildungseinrichtungen gilt dieses Gebot in besonderem Maße zum Schutz der Kinder vor politischer Einflussnahme.