Verfahrensweise für die Beflaggung durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz (Beschlussvorlage)
Beschlussvorlage zur Festlegung einheitlicher Verfahrensregeln für die Beflaggung aller städtischen Liegenschaften unter Wahrung politischer Neutralität.
Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine verbindliche Dienstanweisung zur Beflaggung aller städtischen Liegenschaften zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Diese Dienstanweisung soll insbesondere regeln:
- Welche Flaggen standardmäßig an städtischen Gebäuden zu hissen sind (Bundesflagge, Landesflagge, Stadtflagge)
- Unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden kann
- Welche Stelle die Entscheidung über Sonderbeflaggungen trifft
- Wie das Gebot der politischen Neutralität der öffentlichen Verwaltung dabei gewahrt wird
Begründung: Die bisherige Praxis der Sonderbeflaggung – insbesondere das Hissen politischer Symbolfahnen an Schulen und Kitas – ist mit dem Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung nicht vereinbar. Kinder und Jugendliche dürfen nicht durch staatliche Einrichtungen politisch beeinflusst werden.