OB-015/25 StVV In Beratung

Verfahrensweise für die Beflaggung durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz (Beschlussvorlage)

Beschlussvorlage zur Festlegung einheitlicher Verfahrensregeln für die Beflaggung aller städtischen Liegenschaften unter Wahrung politischer Neutralität.

Politische NeutralitätBeflaggungVerwaltung

Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine verbindliche Dienstanweisung zur Beflaggung aller städtischen Liegenschaften zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Diese Dienstanweisung soll insbesondere regeln:

  1. Welche Flaggen standardmäßig an städtischen Gebäuden zu hissen sind (Bundesflagge, Landesflagge, Stadtflagge)
  2. Unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden kann
  3. Welche Stelle die Entscheidung über Sonderbeflaggungen trifft
  4. Wie das Gebot der politischen Neutralität der öffentlichen Verwaltung dabei gewahrt wird

Begründung: Die bisherige Praxis der Sonderbeflaggung – insbesondere das Hissen politischer Symbolfahnen an Schulen und Kitas – ist mit dem Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung nicht vereinbar. Kinder und Jugendliche dürfen nicht durch staatliche Einrichtungen politisch beeinflusst werden.